Exakt gezählt ist optimal berechnet!
Wasser muss in Österreich ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit verwendet bzw. genossen werden können (BG-TwV §§ 3,4). Dies trifft sowohl für den natürlichen Zustand als auch nach einer Aufbereitung zu.
Unsere chemische und mikrobiologische Überprüfung Ihres Wassers im Rahmen der Trinkwasserverordnung (TWV) macht Sie sicher und befreit Sie von der Haftung gegenüber den Bewohnern.
